Um eine Webseite wie beispielsweise google.de zu öffnen wird die entsprechende IP-Adresse benötigt. Dazu wird eine DNS-Anfragenachricht ein UDP-Segment untergebracht, welche mit dem Zielport 53 versehen ist. Da die IP-Adresse des DNS-Servers aus der vorangegangenen DHCP-ACK-Nachricht bekannt ist, kann nun das UDP-Segment in ein IP-Datagramm mit der Zieladresse des DNS-Servers untergebracht werden.

Das IP-Datagramm wird, gekapselt als Ethernet-Rahmen, zum Gateway-Router gesendet. Die dazu nötige MAC-Adresse des Gateway-Routers wird mittels ARP-Protokoll erfragt. Die ARP-Adressauflösung beginnt mit einem ARP-Request mit der MAC-Adresse FF-FF-FF-FF-FF-FF und der Ziel-IP Adresse des Standard-Gateways (entnommen aus der DHCP-ACK-Nachricht). Der so erzeugte Ethernet-Rahmen gelangt neben allen angeschlossenen Geräten auch zum Gateway-Router. Der Gateway-Router erkennt, dass die übermittelte Ziel-IP-Adresse mit der eigenen IP-Adresse seiner Schnittstelle übereinstimmt. Daraufhin wird eine ARP-Antwort erzeugt, welche in einem Ethernet-Rahmen zum Zielhost geleitet wird. Schließlich kann der Zielhost mit Hilfe der ermittelten MAC-Adresse des Gateway-Routers den Ethernet-Rahmen adressieren, welche die DNS-Anfrage enthält.

 

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